Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 18.06.2003 B 4 RA 29/02 R

Rentenversicherung; | keine Halbwaisenrente bei Promotionsstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

Der Abschluss eines politik-wissenschaftlichen Studiums mit dem Bestehen der Magisterprüfung beendet die Berufsausbildung i. S. des § 48 SGB VI, da sie zu einem ersten auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss führt. Deshalb besteht für die Dauer eines anschließenden Promotionsstudiums kein Anspruch auf Zahlung einer Halbwaisenrente. Die Rechtsprechung des BFH zum ,,steuerrechtlichen Kindergeld'' kann im Hinblick auf den unterschiedlichen Charakter der jeweiligen Leistungen nicht zur Auslegung des Begriffs ,,Berufsausbildung'' herangezogen werden ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen