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BVerfG 02.06.2003 1 BvR 789/96
Sozialversicherung; | keine Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der ehemaligen DDR
Der allgemeine Gleichheitssatz wird nicht dadurch verletzt, dass Witwen- oder Witwerrente geschiedenen Ehegatten, deren nachehelicher Unterhaltsanspruch sich nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht bestimmt, nicht gewährt wird (). Die Ausschlussregelung betrifft die Gruppe der vor dem in der DDR Geschiedenen, die über einen wirtschaftlich erheblichen, zeitlich nicht begrenzten Unterhaltsanspruch verfügen.