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Urheberrecht; | Verletzung des Urheberrechts an Hundertwasser-Bauwerk durch Vermarktung einer Ablichtung
Der inzwischen verstorbene Künstler Hundertwasser hatte das Großhandelsunternehmen Metro auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen, weil es einen gerahmten Druck vertrieb, der das Wiener Hundertwasser-Haus aus der gleichen Perspektive zeigte, wie eine von Hundertwasser bearbeitete, seit Jahren als Postkarte vertriebene Fotografie. Für die Metro-Aufnahme hatte sich der Fotograf Zugang zu einer dem Haus gegenüber gelegenen Privatwohnung verschafft. Laut kann sich Metro nicht auf die sog. ,,Panoramafreiheit'' des § 59 UrhG berufen. Diese das Urheberrecht an dem Bauwerk beschränkende Vorschrift soll es der Allgemeinheit ermöglichen, das, was Passanten von der Straße aus mit eigenen Augen sehen können, als Gemälde, Zeichnung, Fotografie oder im Film...