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FG Saarland 28.05.2003 1 K 186/01
Lohnsteuer; | Anrechnung von Lohnsteuer ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG)
Zwar muss die Einbehaltung der LSt vom AN nicht zwangsläufig durch Vorlage einer LSt-Karte oder LSt-Bescheinigung nachgewiesen werden. Indessen ist nach dem ein entsprechender Nachweis durch den AN erforderlich, will dieser die Anrechnung von LSt erreichen.