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Pflegeversicherung; | Kriterien zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Mit der Begründung, dass es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, dass die für Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erforderliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit anhand bestimmter gesetzlich abschließend benannter Verrichtungen erfolgt, hat das BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. - 1 BvR 452/99 und 1 BvR 1077/00). Da die soziale Pflegeversicherung ohnehin nur der Teilabsicherung eines Risikos dient, ist der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum bei der Festlegung, welche gesetzlichen Umstände die Leistungspflicht auslösen oder erhöhen, besonders groß. Hierbei handelt es sich um sozialpolitische Grundentscheidungen des Sozialleistungssystems, die das BVerfG nur auf offensichtliche Fehler oder Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüf...