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Kraftfahrzeugsteuer; | Einstufung von ,,Trikes'' und ,,Quads'' in Emissionsklassen
Mit der Richtlinie 2002/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. (ABl EG 2002 Nr. L 252 S. 20) wurden die Anforderungen an das Abgasverhalten von Krafträdern sowie von Dreirad- und Vierradfahrzeugen verschärft. Die dadurch bedingte Ergänzung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) mit Verlautbarung v. (VkBl 2003 S. 27) bekannt gegeben. Hiernach kommen für drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (,,Trikes'' bzw. ,,Quads'') die neuen Emissionsschlüsselnummern ,,09'' und ,,10'' in Betracht. In Abstimmung mit dem BMVBW bittet das Bayerische FinMin mit Erl. v. - 36 - S 6120 - 007 - 21 211/03, drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die als Pkw zu besteuern sind (vgl. , BStBl 2001 II S. 451