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FG Münster Beschluss v. - 14 K 1542/15 AO (PKH)

Gesetze: EStG § 31 Satz 3, EStG § 62 Abs 1, AO § 37 Abs 2

Rückforderung von Kindergeld

Beweislast bei Vernichtung von Originalunterlagen

Leitsatz

1) Hat die Finanzbehörde entscheidungserhebliche Originalunterlagen des Steuerpflichtigen während des laufenden Verfahrens vernichtet, kann sie ihre Ansprüche nicht mehr auf eben diese entscheidungserheblichen Originalunterlagen stützen, wenn der Steuerpflichtige deren Echtheit bestreitet.

2) Hat damit die Familienkasse Originalunterlagen zwecks Erstellung einer elektronischen Kindergeldakte eingescannt und dann vernichtet und kann deshalb nicht mehr festgestellt werden, ob eine Unterschrift unter einer Zahlungsanweisung tatsächlich vom Kindergeldberechtigten stammt, ist der Rückforderungsbescheid bei summarischer Prüfung rechtswidrig und aufzuheben.

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 75 Nr. 3
IAAAF-49542

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 24.11.2015 - 14 K 1542/15 AO (PKH)

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