1) Ein Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG setzt voraus, dass aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile
in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.
2) Hierfür reicht es nicht aus, wenn die modellhafte Gestaltung auf irgendwie geartete steuerliche Vorteile ausgerichtet ist;
vielmehr muss sie darauf gerichtet sein, die Erzielung negativer Einkünfte zu ermöglichen, ohne dass dies im Vordergrund stehen
müsste.
3) Ein 141-seitiges Verkaufsprospekt, in dem auf sieben Seiten lediglich die Folgen typischer Anlaufverluste erläutert werden
und das im Übrigen der Anwerbung von (Klein)Anlegern dient, die beabsichtigen nachhaltig, zukunftsorientiert und lukrativ
in die Erzeugung von Bioenergie zu investieren (Biogasanlagen), führt nicht zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S.
des § 15b EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 362 Nr. 5 EStB 2016 S. 225 Nr. 6 ErbStB 2016 S. 77 Nr. 3 KÖSDI 2016 S. 19748 Nr. 4 XAAAF-49537
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