Steuerpflicht von Erträgen aus argentinischen Staatsanleihen (GDP-Bonds), Anerkennung von Verlusten aus Kapitalanlagevertrag
mit ausländischer Gesellschaft
Leitsatz
1) Erträge aus argentinischen Staatsanleihen in Gestalt sog. GDP-Bonds sind keine steuerpflichtigen Kapitalerträge i.S.v.
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, sondern nicht einkommensteuerbare Vermögenszuflüsse.
2) Verluste aus einem Kapitalanlagevertrag mit einer ausländischen Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden, wenn nicht
festgestellt werden kann, dass die Anlagegeschäfte tatsächlich durchgeführt worden sind und die entstandenen Verluste dem
Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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