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Werbungskosten der Arbeitnehmer durch Bürgschafts- und Darlehensverluste
BFH-Urteile VI R 58/13 und VI R 77/14
[i]BFH, Urteil vom 3. 9. 2015 - VI R 58/13 NWB LAAAF-49314 sowie vom 8. 7. 2015 - VI R 77/14 NWB CAAAF-07660 Der NWB LAAAF-49314 entschieden, dass Erwerbsaufwand den Einkünften zuzurechnen ist, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht sowie, dass die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zugunsten seines in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tätigen Arbeitgebers durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein kann. Ist der Arbeitnehmer mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, kann die Übernahme der Bürgschaft auch im Gesellschaftsverhältnis zur Obergesellschaft gründen. Kurz zuvor [i]Geserich, NWB 34/2014 S. 2528hatte der BFH schon mit Urteil vom - VI R 77/14 NWB CAAAF-07660 entschieden, dass auch im Fall einer gegenwärtig ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Erwerbsaufwand wirtschaftlich vorrangig durch eine zunächst nur angestrebte andere Erwerbstätigkeit veranlasst und dementsprechend dieser zuzurechnen ist, eine solche Zurechnung aber voraussetzt, dass diese künftige Erwerbstätigkeit schon hinreichend konkret feststeht; nur dann kann zwischen dieser und dem Erwerbsaufwand auch ein hinreichend konkreter und objektiv feststellbarer Veranlassungszusam...