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RENO Nr. 2 vom Seite 24

Insolvenzsachbearbeiter/in – Spezialisten ohne staatlich anerkannte Ausbildungsstandards

Dipl.-Rpfl. Sylvia Wipperfürth, LL. M. (com.); Alsdorf

Oftmals ist es der Sprung ins „kalte Wasser“, den ein Interessierter wagen muss, sieht er/sie die eigene berufliche Zukunft in der Insolvenzsachbearbeitung. Nach einer staatlich anerkannten Aus- oder Weiterbildung zum Insolvenzsachbearbeiter jedenfalls sucht man vergebens. Das verwundert zunächst nicht wenig, ist doch die Spezialisierungsoption mit einem Lehrgang zum „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ auf der Ebene der „Chefetage“ der Volljuristen seit langem etabliert. Wie aber spezialisiert sich ein Insolvenzsachbearbeiter ohne staatlich anerkannte, einheitliche Ausbildungsstandards?

Insolvenzsachbearbeitung – ein Job fordert Vermögen

… nicht der finanziellen Art. Können ist gefragt – unabhängig davon, ob sich die Tätigkeit als Insolvenzsachbearbeiter auf einzelne Spezialbereiche (z. B. Tabellensachbearbeitung, Restschuldbefreiungsphase, IK- oder IN-Verfahren, „natürliche Personen“, Insolvenzbuchhaltung, Insolvenzsteuerrecht etc.) konzentriert, oder ob die Aufgabe der Assistenz des Insolvenzverwalters einen Generalisten fordert.

Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, das zwar viele andere Rechtsgebiete tangiert (z. B. Zwangsvollstreckungs-, Zivil-, Ste...