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IWB 3/2016 S. 85

Lettland | Ausweitung des Reverse Charge-Verfahrens

[i]Weitere Fälle für Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersIn Lettland wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens zum 1. 1. 2016 u. a. um die Lieferung von Feuerholz (in bestimmten Formen) und Holzpellets erweitert. Eine weitere Ausweitung ist zum 1. 4. 2016 vorgesehen, dann soll auch für Lieferungen von Smartphones, Tablet-Computern, Laptops und integrierten Schaltkreisen (einschließlich Mikroprozessoren und CPUs) die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.

Martin Diemer

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