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IWB 3/2016 S. 85

Lettland | Ausweitung des Reverse Charge-Verfahrens

[i]Weitere Fälle für Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfängersIn Lettland wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens zum u. a. um die Lieferung von Feuerholz (in bestimmten Formen) und Holzpellets erweitert. Eine weitere Ausweitung ist zum vorgesehen, dann soll auch für Lieferungen von Smartphones, Tablet-Computern, Laptops und integrierten Schaltkreisen (einschließlich Mikroprozessoren und CPUs) die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.

Martin Diemer

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