Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF | Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für Versorgungsbezüge nach einzelnen DBA
Das BMF hat den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach einzelnen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 bekannt gemacht. Betroffen von diesem Schema für Arbeitgeber und Lohnabrechner sind nur beschränkt steuerpflichtige Versorgungsempfänger, denen die Abkommensvorteile nach den DBA mit Norwegen, Spanien und der Türkei zustehen. Der Programmablaufplan ist spätestens ab dem anzuwenden. Der vom bis zur erstmaligen Anwendung vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren.