Neuer Leasingstandard ...
... was lange währt, wird auch gut?
„One of my great ambitions before I die is to fly in an aircraft that is on an airline's balance sheet.“ Diese mittlerweile legendäre Äußerung von Sir David Tweedie aus dem Jahre 2008 bringt die Schwäche der derzeitigen Leasingbilanzierung auf den Punkt: Die Abbildung wesentlicher Leasingverhältnisse erfolgt beim Leasingnehmer off-balance, obwohl sie on-balance erfolgen sollte. Lange war der neue Leasingstandard angekündigt, wurde dann aber immer wieder verschoben. Doch schlussendlich hat der IASB am den neuen IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Die zwischenzeitlich ebenfalls intendierte grundlegende Änderung der Bilanzierung beim Leasinggeber wurde im Projektverlauf aufgegeben. Der Standard ist verpflichtend ab dem anzuwenden. Daniel T. Fischer stellte die vor, weitere detaillierte Beiträge werden folgen.
Grundsatz der Wesentlichkeit
Am hat der IASB im Rahmen seines Projekts „Angabeninitiative“ den Entwurf eines IFRS-Leitliniendokuments „Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse“ veröffentlicht. Mit ED/2015/8 IFRS Practice Statement, der nicht in einen Standard münden wird, sollen in erster Linie IFRS-Abschlussersteller bei der Auslegung des Grundsatzes der Wesentlichkeit unterstützt werden. Daher werden Leitlinien zu drei Kernbereichen zur Verfügung gestellt: Merkmale von Wesentlichkeit, Ausweis und Angaben im Abschluss sowie Auslassungen und Fehldarstellungen. nimmt kritisch zum Entwurf Stellung.
Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) beschäftigen sich gleich zwei Beiträge dieser Ausgabe. Moritz Diemers und Niklas B. Homfeldt stellen ab S. 45 die Änderungen des WpHG vor. Mit der Änderungsrichtlinie wurde gleichzeitig eine Pflicht zur Erstellung von Jahresfinanzberichten in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat mit Wirkung ab dem beschlossen. Mit der Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards ist die ESMA beauftragt. Am wurde seitens ESMA eine Konsultation betreffend das European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlicht. Vorgeschlagen wird für IFRS-Bilanzierer ein duales Verfahren: Neben der Möglichkeit zur Beibehaltung der bisherigen Berichterstattung in einem unstrukturierten Format (etwa als PDF-Dokument) soll unter Beachtung der IFRS-Taxonomie eine einheitliche Aufbereitung in einer Sprache (XBRL), die technisch und inhaltlich standardisierten Austausch von Informationen der Geschäftsberichterstattung erlaubt, vorgeschrieben werden. Lesen Sie dazu das von Jens Freiberg und Veit Gerlach.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
PiR 2/2016 Seite 1
MAAAF-49464