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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 5, § 19 Abs. 1 EStG; Art. 6 Abs. 1 GG).
Im Urteilsfall war ein Monteur öfters für mehrere Wochen auf Baustellen im Ausland tätig. Bei einem Einsatz in den Niederlanden von knapp sieben Wochen fuhr er dreimal am Wochenende zu seiner Frau heim, dreimal besuchte ihn die Ehefrau an den Wochenenden in den Niederlanden. Es bestand unstreitig keine doppelte Haushaltsführung. Beruflich veranlasst – wie für den Werbungskostenabzug erforderlich – sind grundsätzlich nur die Mobilitätskosten des steuerpflichtigen Arbeitnehmers selbst für seine eig...