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BFH 02.12.2015 V R 25/13, StuB 3/2016 S. 118

Umsatzsteuer | Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft

Neben einer juristischen Person kann auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind ( Änderung der Rechtsprechung; Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG beschränkt die umsatzsteuerliche Organschaft also auf die Eingliederung juristischer Personen, also z. B. auf Aktiengesellschaften und GmbHs...

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