Einkommensteuer | Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG (BMF)
 Das BMF hat zur Anwendung des 
		§ 20 Abs. 1
		  Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei wirtschaftlichen
		Geschäftsbetrieben der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften,
		Personenvereinigungen und Vermögensmassen Stellung genommen
		().
Das BMF hat zur Anwendung des 
		§ 20 Abs. 1
		  Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei wirtschaftlichen
		Geschäftsbetrieben der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften,
		Personenvereinigungen und Vermögensmassen Stellung genommen
		().
Neben allgemeinen Ausführungen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
- Laufender Gewinn und Vermögensverwendung 
- Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 
- Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 
- Rücklagen 
- Steuerliches Einlagekonto 
- Beteiligung an einer Personengesellschaft 
- Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG und erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos 
Quelle: BMF online
Dieses Schreiben tritt - soweit sich für Veranlagungszeiträume vor 2015 aus gesetzlichen Vorgaben nichts anderes ergibt - an die Stelle des BStBl I S. 1029. Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Fundstelle(n):
  HAAAF-49376