Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf des StModernG
[i]Baum, NWB 2015 S. 2707, 2850, 2918, 3010, 3081 und 3891Der Bundesrat hat am seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – StModernG – abgegeben (BR-Drucks. 631/15 (Beschluss)). Die Änderungswünsche sind eher technischer Natur, was bedeutet, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf weit überwiegend zustimmt. Dies überrascht nicht, da die Länder intensiv an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs mitgewirkt haben und der Gesetzentwurf in wesentlichem Umfang der Verwaltungsmodernisierung in den Landesfinanzbehörden dient.
Folgende Änderungsvorschläge und Prüfbitten sind besonders zu erwähnen:
[i]Erheben von Steuern §§ 85 und 93 AO: Hier soll klargestellt werden, dass unter „Erheben von Steuern“ auch die zwangsweise Durchsetzung im Vollstreckungsverfahren zu verstehen ist.
[i]Aussteuerung von Kontrollmaterial § 88 Abs. 4 Satz 1 AO-E: Es soll klargestellt werden, dass bei der Aussteuerung von Kontrollmaterial beim BZSt zwecks Absehen von der Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden nach § 88 Abs. 4 AO-E auch allgemeine (erfahrungsbasierte) Weisungen nach § 88 Abs. 3 AO-E zu beachten sind.
[i]Organschaft § 89 Abs. 2 AO: Im Gesetzgebungsverfahren soll geprüft werden, ob d...