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LAG Berlin-Brandenburg 12.01.2016 19 Sa 1851/15, NWB 6/2016 S. 399

Arbeitsrecht | Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn

Das LAG Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge entschieden. Im Streitfall betrug der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn der Klägerin weniger als 8,50 € brutto pro Stunde. Im Arbeitsvertrag weiter vereinbart war eine Sonderzahlung zweimal jährlich in Höhe eines halben Monatslohns, abhängig nur von vorliegender Beschäftigung im jeweiligen Jahr. Die Arbeitgeberin und der im Betrieb bestehende Betriebsrat hatten festgelegt, [i]Busch/Cordes, NWB 35/2015 S. 2596 sowie NWB 42/2015 S. 3118diese Sonderzahlungen auf alle zwölf Monate zu verteilen, d. h. jeden Monat ein Zwölftel der Sonderzahlung auszuzahlen. Mit dieser zusätzlichen anteiligen Sonderzahlung ergibt sich ein Stundenlohn d...

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