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Einkommensteuer | Aufteilungsverbot für Kosten eines gemischt genutzten Arbeitszimmers
Nach dem setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.
Die Erwartungen der Öffentlichkeit waren wohl eher an der Auffassung des Vorlagebeschlusses ausgerichtet. So wünschenswert es für den Steuerpflichtigen wäre, einen Teil der Wohnungskosten steuerlich abzusetzen, so wenig war es zwingend, die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats zu den Reisekosten im sog. Las Vegas-Fall (, BStBl 2010 II S. 672) auch auf das häusliche Arbeitszimmer zu übertragen. So hatte dies bereits die Mehrheit der Finanzgerichte gesehen. Allerdings war man im Schrifttum überwiegend der Auffassung, das Aufteilungs- und Abzugsgeb...