1. Lkw-Fahrer ohne eigenen Lkw sind regelmäßig abhängig beschäftigt.
2. Ein illegales Beschäftigungsverhältnis iSv § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB V ist nicht anzunehmen, wenn die Beschäftigung der Scheinselbständigen auf eine fehlerhafte Bewilligung von Existenzgründungszuschüssen durch die Agentur für Arbeit zurückzuführen ist.
3. Für die Frage, ob iSv § 24 Abs. 2 SGB IV unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht vorgelegen hat, ist nicht auf diejenigen Maßstäbe zurückzugreifen, die das BSG für die Beurteilung des Vorsatzes iSd § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt hat. Maßgebend ist im Fall des § 24 Abs. 2 SGB IV nur, ob die Unkenntnis des Beitragsschuldners von der Zahlungspflicht vermeidbar war (Abweichung von B 12 KR 3/04R, SozR 4-2400 § 14 Nr 7).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAF-49254
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2015 - L 11 R 3898/14
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