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Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten
BFH verneint Abziehbarkeit im Fall einer mehrwöchigen auswärtigen Tätigkeit
Mobilität ist heutzutage Bestandteil zahlreicher Arbeitsfelder und gehört in bestimmten Branchen – etwa bei Montagetätigkeiten – zwingend zur Berufsausübung dazu. Oftmals kommt es dabei auch zu längerfristigen und sogar grenzüberschreitenden Auswärtseinsätzen oder zur Begründung doppelter Haushalte, womit sich dann zudem nicht selten die Frage stellt, ob in dieser Situation entstehende höhere Aufwendungen für das persönliche Leben in Ehe, Familie und Partnerschaft steuerlich Berücksichtigung finden können. Der BFH hat dies aktuell für mehrere Besuchsfahrten einer Frau zum auswärtigen Tätigkeitsort ihres Ehemanns verneint.
Mehrwöchiger Auswärtseinsatz in den Niederlanden
Der verheiratete Steuerpflichtige wurde gemeinsam mit seiner Frau zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Monteur. Im Streitjahr 2007 war er an mehreren Orten im Ausland eingesetzt und dabei von Ende August bis ca. Mitte Oktober auf einer Baustelle in den Niederlanden tätig. In dieser Zeit fuhr er an zwei Wochenenden selbst zurück in die gemeinsam mit seiner Frau genutzte Wohnung; an drei Wochenenden besuchte ihn hingegen seine als Hausfrau tätige Gattin. Die Aufwendungen...