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Equity-Methode: Latente Steuern und Zwischenergebniseliminierung
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Herne 2015Die Anwendung latenter Steuern (§ 306 HGB) auf die Equity-Methode im Konzernabschluss (§ 312 HGB) war bislang gesetzlich nicht vorgesehen: § 306 HGB ist nur auf Maßnahmen aus den Vorschriften des Vierten Titels anzuwenden; § 312 HGB gehört aber zum siebten Titel, und ein Verweis fehlte.
Durch den neu formulierten Satz 3 in § 312 Abs. 5 HGB wird diese Lücke geschlossen: „Die §§ 304 und 306 sind entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind.“
[i]Schaffung bilanzpolitischer Ermessensspielräume Die Streichung des „Wahlrechts“ zur anteiligen Zwischenergebniseliminierung bei der Equity-Methode hat keine praktischen Konsequenzen. Demgegenüber wird nun erstmals die Pflicht zur Berücksichtigung latenter Steuern bei der Equity-Methode eingeführt. Sie steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass überhaupt stille Reserven/Lasten aufgedeckt werden. Außerdem muss bekannt sein, ob bei solchen Buchwertdifferenzen dem Grunde nach steuerliche Be- oder Entlastungen vorliegen.
In diesem Zusammenhang stellt die fehlende Übergangsregelung das größte Problem dar. Hier werden hohe bilanzpoli...