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Vertragsverletzungsverfahren wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 17 ErbStG
Diskriminierende Erbschaftsteuer in Deutschland
Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland am aufgefordert, ihre Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern. Im Rahmen der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird der besondere Versorgungsfreibetrag gem. § 17 ErbStG gewährt, nicht jedoch bei beschränkter Steuerpflicht. Nach Auffassung der Europäischen Kommission liegt insoweit eine Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 1 AEUV) vor, da die Gewährung von der Ansässigkeit abhängt. In einem Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH bzgl. des Freibetrags nach § 16 Abs. 1 ErbStG bereits die Unvereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit festgestellt, daher ist auch in diesem Fall von einer Unionsrechtswidrigkeit auszugehen. In geeigneten Fällen sollten Verfahren wegen einer möglichen Unionsrechtswidrigkeit offen gehalten bzw. das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
Nach [i]Vertragsverletzungsverfahren gegen DeutschlandAuffassung der Europäischen Kommission diskriminiert das deutsche Erbschaftsteuergesetz in § 17 ErbStG Bewohner anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es soll ein Verstoß gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) vorliegen. Die Europäische Kommission h...