Voraussetzung für die Zollschuldnerschaft einer juristischen Person
Leitsatz
1. Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob eine juristische Person als Verbringerin Zollschuldnerin wird, wenn einer ihrer Beschäftigten,
der nicht ihr gesetzlicher Vertreter ist, im Rahmen seiner Zuständigkeit den Grund für das vorschriftswidrige Verbringen gesetzt
hat?
2. Sollte dies bejaht werden, wird weiter die Frage gestellt, ob bei der Beurteilung einer betrügerischen Absicht oder offensichtlichen
Fahrlässigkeit ausschließlich auf das Verhalten der juristischen Person bzw. ihrer Organe oder auf das Verhalten der bei ihr
angestellten und im Rahmen ihrer Aufgaben mit der Sache befassten natürlichen Person abzustellen ist?
Tatbestand
Fundstelle(n): FAAAF-48947
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 01.12.2015 - 11 K 145/12