Prüfungsklassiker Steuerlehre für Steuerfachangestellte
2. Aufl. 2016
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2. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine von fünf Steuerarten, die in der Klausur zur Steuerlehre geprüft werden. Sie ist nach der Einkommensteuer das Steuergebiet, in dem die meisten Punkte vergeben werden. In den zurückliegenden Prüfungen der letzten Jahre sind zwischen 19 und 30 Punkte alleine für die Umsatzsteuer vergeben worden. Sowohl in der Sommerprüfung, als auch in der Winterprüfung 2014 wurden allerdings in NRW nur jeweils 19,5 bzw. 19 Punkte vergeben.
Da die gesamte Klausur zur Steuerlehre innerhalb von 150 Minuten zu schreiben ist, verbleibt für die Prüfung der jeweiligen Einzelfächer nur wenig Zeit. Bei einer erreichbaren Gesamtpunktzahl von 100 Punkten entfallen von der Bearbeitungszeit lediglich 45 Minuten auf den umsatzsteuerrechtlichen Teil, wenn man hierfür von 30 erreichbaren Punkten ausgeht.
Prüfungsaufbau verschiedener Bundesländer
Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit werden die meisten Kenntnisse der Prüflinge nicht an Hand von Aufgaben geprüft, die in Form der freien Darstellung beantwortet werden müssen, sondern vielmehr unter Verwendung einer Grundtabelle, in der nur zu bestimmten Vorgaben eine kurze Antwort gegeben werden ...