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BFH 24.09.2015 VI R 69/14, BBK 3/2016 S. 106

Lohn und Gehalt | Ausübung des Wahlrechts auf Lohnsteuerpauschalierung

Ein Arbeitgeber kann sein Wahlrecht auf Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG nur durch Abgabe einer LSt-Anmeldung ausüben, in der er die Lohnsteuer pauschaliert.

[i]Antrag und Genehmigung für Pauschalierung nicht erforderlichHingegen kann er das Wahlrecht auf Pauschalierung nicht durch einen Antrag auf Pauschalierung ausüben. Ebenso wenig kommt es für die Pauschalierung auf eine Genehmigung durch das FA an.

Im Streitfall war ein Arbeitgeber durch Haftungsbescheid für nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen worden, nachdem er für die Gewährung verbilligter Job-Tickets an mehr als 5.000 Arbeitnehmer keine Lohnsteuer abgeführt hatte. Im Klageverfahren [i]Abgabe der LSt-Anmeldung mit pauschaler LStgegen den Haftungsbescheid stellte er dann einen Antrag auf Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. Der BFH sah in diesem Antrag keine Ausübung seines Wahlrechts auf Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. Der Arbei...

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