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BFH 16.07.2015 III R 33/14, BBK 3/2016 S. 104

Steuerrecht | Pkw-Nutzungsvorteil nicht als Betriebsausgabe absetzbar

Ein Unternehmer, der zugleich Arbeitnehmer ist und als Arbeitnehmer einen Nutzungsvorteil für seinen Dienstwagen nach der 1 %-Methode versteuern muss, kann diesen Nutzungsvorteil nicht als Betriebsausgabe absetzen, wenn er den Dienstwagen auch unternehmerisch nutzt.

Der [i]Aufwendungen sind nicht entstandenBetriebsausgabenabzug scheitert daran, dass der Arbeitnehmer keine Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Dienstwagen tragen muss, wenn – wie üblich – alle Kfz-Kosten vom Arbeitgeber übernommen worden sind. Dem Arbeitnehmer S. 105entsteht nur ein Lohnsteueraufwand, weil er den Nutzungsvorteil versteuern muss; die Lohnsteuer ist aber nach § 12 Nr. 3 EStG nicht absetzbar.

Beispiel

A [i]Geldwerter Vorteil nach 1 %-Methodeist zum einen selbstständiger Unternehmensberater und zum anderen Arbeitnehmer. Er erhält als Arbeitnehmer einen Dienstwagen, den er auch pr...

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