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Buchführung | Fehlerhaftigkeit eines Zeitreihenvergleichs im Rahmen einer Außenprüfung
Ein Zeitreihenvergleich kann keine Hinzuschätzung rechtfertigen, wenn die Buchführung formell ordnungsgemäß ist. Damit hält der BFH an seiner neuen Rechtsprechung fest.
Nach [i]Fehlerhafte Durchführung des ZeitreihenvergleichsAnsicht des BFH scheidet außerdem ein Zeitreihenvergleich ohnehin als Schätzungsgrundlage aus, wenn er fehlerhaft durchgeführt wird. Der Streitfall betraf einen Lebensmittel-Einzelhändler, der seinen Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Der BFH beanstandete folgende Fehler:
Der [i]Wareneinsatz bei Dosen und DauerwarePrüfer ging davon aus, dass die eingekaufte Ware innerhalb einer Woche verkauft worden sei; im Wareneinkauf waren aber auch Dosen und Dauerware enthalten, die länger haltbar sind.
Der Prüfer setzte „Wareneinkauf“ und „Wareneinsatz“ [i]Wareneinsatz ist nicht gleich Warenverkaufgleich, obwohl es Wochen gab, in denen der Kläger keine Waren eingekauft, wohl aber verk...