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Können Erben einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-47824 Erneut werden die Gerichte mit einer Frage des Urlaubsrechts konfrontiert, die auf der Grundlage der durch die Vorgaben des EuGH modifizierten Rechtsprechung des BAG zur Dogmatik des Urlaubsrechts anders als bislang zu beantworten sein könnte. Dieses Mal geht es um die Frage, ob ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung in der Person des Erben entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Hierzu hat das ArbG Berlin entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandelt, der dem Erben zusteht ( NWB VAAAF-46308). Das Urteil dürfte allerdings nicht rechtskräftig sein.
Ausführlicher Beitrag s. .
ArbG Berlin: Abgeltungsanspruch kann nach allgemeinen Grundsätzen vererbt werden
[i]ArbG Berlin: BAG habe die sog. Surrogationstheorie aufgegeben – als reiner Geldanspruch sei der Abgeltungsanspruch demnach vererbbarDas Gericht hat im Streitfall den Erben einen Abgeltungsanspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG i. V. mit § 1922 BGB) – bezogen auf den tarifvertraglichen (Mehr-)Urlaubsanspruch – zuerkannt und dies damit begründet, dass die Regelung im Hinblick auf Art. 7 RL 2003/88/EG richtlinienkonform auszulegen sei.
Das Gericht steht dabei auf dem Standpunkt, dass di...