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Stimmbindung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-47822 In drei Entscheidungen hat sich das BSG zum Jahresende mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen sich Geschäftsführer ohne Mehrheitsbeteiligung von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreien lassen können. Dabei hat das BSG rein schuldrechtlichen Abreden eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig wird damit mehreren Entscheidungen von Landessozialgerichten die Grundlage entzogen, die jeweils eine Stimmbindung als ausreichend gesehen hatten, um eine unternehmerische Stellung eines Minderheitsgesellschafters zu begründen. Für die Praxis geben diese Entscheidungen Anlass, sämtliche Ausgestaltungen ohne Unterlegung im Gesellschaftsvertrag sehr kritisch zu hinterfragen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Stimmbindungsverträge verschaffen Minderheitsgesellschafter unternehmerische Stellung
[i]Ausgangslage: Minderheitsgesellschafter kann ihm nicht genehme Weisungen nicht verhindernEin Minderheitsgesellschafter verfügt über eine Beteiligung von unter 50 % an der Gesellschaft, und kann daher eigentlich von den übrigen Gesellschaftern überstimmt werden. Da die Gesellschafter in der GmbH der Geschäftsführung Weisungen erteilen können, benötigt ein angestellter Gesellschafter nach bisheriger Auffassung in der Rechtsprec...