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Einkommensteuer | Zum Zeugenbeweis bei behauptetem Ausschluss der Privatnutzung eines Pkw
Ein Zeuge kann nach dem nicht zum Nachweis des vollständigen Ausschlusses der Privatnutzung eines Pkw benannt werden, weil nicht sichergestellt ist, dass er stets und immer Kenntnis über die Art der Nutzung dieses Fahrzeugs hat.
Als Inhaberin eines kleinen Gewerbebetriebs hatte die Klägerin ihren einzigen Arbeitnehmer und Lebensgefährten als Zeugen dafür benannt, dass der betriebliche Pkw, ein Transporter, privat nicht genutzt worden sei. Vor dem Hintergrund eines nicht mit den Werkstattrechnungen und Kraftstoffbelegen übereinstimmenden Fahrtenbuchs hat der BFH in der Ablehnung dieses Beweismittels durch das Finanzgericht keinen Verfahrensfehler gesehen. Bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch kann sich das Finanzamt nur dann auf die Anwendung der 1 %-R...BStBl 2009 II S. 381