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Online-Nachricht - Mittwoch, 27.01.2016

KMU | Neue Konditionen für den Bildungsscheck NRW (IHK Mittleres Ruhrgebiet)

Auch in 2016 besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch den Bildungsscheck NRW für die Fachkräftesicherung zu nutzen. Zu beachten sind dabei jedoch geänderte Förderrichtlinien. Hierauf macht die IHK Mittleres Ruhrgebiet aufmerksam.

Hintergrund: Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit einem Förderanteil von 50 %, maximal 500 €.

Die IHK Mittleres Ruhrgebiet informiert hierbei

  • wer gefördert werden kann,

  • welche Weiterbildungsangebote gefördert werden und

  • welche Weiterbildungsangebote von der Förderung ausgeschlossen sind.

Hinweis: Alle Bildungsscheck-Beratungsstellen in NRW sind über die Beratungsstellensuche des Portals "Weiterbildungsberatung in NRW" zu finden. Sowohl für die individuelle wie auch für die betriebliche Bildungsscheck-Beratung wird empfohlen, telefonisch einen Termin mit der Beratungsstelle zu vereinbaren. Weitere Informationen unter https://www.mais.nrw/bildungsscheck.

Quelle: IHK Mittleres Ruhrgebiet, Newsletter v.

Fundstelle(n):
NAAAF-48726