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Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen
§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sieht eine Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor. Der Gesetzgeber hat durch die Verweisung in das InvStG grundsätzlich hier Klarheit geschaffen, welche Anlageformen von der Steuerbefreiung profitieren können. Der EuGH hat sich nunmehr mit zu den Grenzen dieser besonderen Steuerbefreiungsform geäußert.
A. Leitsätze
1. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern − Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Kapitalanlagegesellschaften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Gesellschaften, in denen Kapital von mehreren Anlegern gesammelt wird, die das Risiko tragen, das mit der Verwaltung des Vermögens verbunden ist, das in diesen Gesellschaften für den Ankauf, den Besitz, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien zur Erzielung eines Gewinns ges...