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Einkommensteuer – Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der vermieteten Immobilie (BFH)
Der BFH hat zur Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie Stellung genommen. Er ist dabei insbesondere auf den Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung eingegangen und hat klargestellt, dass keine generelle Pflicht zur vorzeitigen Verwendung des Rückkaufwerts einer der Anschaffungsfinanzierung dienenden Kapitallebensversicherung besteht.S. 49
Hintergrund: Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsauffassung hatte der BFH zunächst entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können, wenn und soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Darlehensv...BStBl 2013 II S. 275BStBl 2015 II S. 635