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OFD Berlin 20.05.2003 St 172 - S 2223 - 5/03

Einkommensteuer; | Gehaltsrückzahlung gegen Spendenquittung (§ 10b EStG)

Zur Frage der Gehaltsrückzahlung gegen Spendenquittung führt die Folgendes aus: Ausgaben zur Förderung von u. a. mildtätigen Zwecken können unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG berücksichtigt werden. Abziehbar sind jedoch nur solche Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Die Freiwilligkeit setzt u. a. voraus, dass die Spende frei von rechtlichen oder tatsächlich bestehenden Verpflichtungen gezahlt wird. Ob es sich bei der Rückzahlung von Arbeitslohn durch die AN an den ArbG um freiwillige Leistungen i. S. des Spendenrechts handelt, kommt auf den konkret zu beurteilenden Einzelfall an. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob es sich in den Fällen, in denen der ArbG starken Druck auf die AN ...

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