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Online-Nachricht - Montag, 25.01.2016

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Taxibeförderung durch Subunternehmer

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Taxifahrten wird auch dann gewährt, wenn der Unternehmer die Taxifahrten nicht mit eigenen Taxen, sondern mit den Taxen eines Subunternehmers durchführt.

Hintergrund: Für Taxifahrten gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Taxifahrt innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Strecke maximal 50 km beträgt.

Sachverhalt: Der Kläger betrieb ein Mietwagenunternehmen und verpflichtete sich vertraglich zur Durchführung von Patiententransporten mit Taxen. Da er keine eigenen Taxen hatte und auch nicht über eine Genehmigung für ein Taxiunternehmen verfügte, beauftragte er einen Taxiunternehmer als Subunternehmer. Der Kläger führte die Patiententransporte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch und unterwarf diese Um...