Kontopfändung | Pfändungsfreibetrag auf Girokonto ab 2010 geschützt
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt.
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt.
Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, soll das Gesetz erst 12 Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Voraussichtlich wird das P-Konto deshalb Mitte 2010 zur Verfügung stehen.
Quelle: Bundesministeriums der Justiz, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
VAAAF-48168