Arbeitsrecht | Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig (AG)
Das Arbeitsgericht Duisburg hat am entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am nicht tariffähig war (ArbG Duisburg, Urteil v. - 4 BV 29/12).
Die Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg hat im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen. Das BAG hatte am (Geschäftsnummer 1 ABR 19/10) und zuletzt am (Geschäftsnummer 1 ABN 27/12) entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit. Die Entscheidungsgründe können demnächst unter www.nrwe.de abgerufen werden.
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
ZAAAF-48145