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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.06.2012

Einkommensteuer | Regelungen zur Entgeltoptimierung bei Arbeitnehmern (hib)

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke listet die Bundesregierung 20 Sachverhalte im Einkommensteuergesetz auf, die eine ermäßigte Besteuerung bestimmter Lohnbestandteile oder sogar deren Steuerfreiheit ermöglichen (BT-Drucks. 17/9811).

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. aus: Einzelsteuerliche Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die es ermöglichen, Lohn- oder Entgeltbestandteile ermäßigt zu besteuern, steuerfrei zu behandeln oder die klarstellend regeln, dass bestimmte Zahlungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer steuerlich nicht Lohnbestandteile darstellen, sind im Bereich der Lohnsteuer insbesondere Folgende:


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Inhalt
Verwaltungsanweisung
ab
§ 3 Nr. 13
und 16
Steuerfreiheit für Reisekosten, Umzugskosten
und Verpflegungsmehraufwendungen
R 3.13 und R 3.16 LStR;
NWB HAAAA-76847 (Pauschbeträge),
NWB XAAAD-97891 (Auslandsreisen),
NWB DAAAE-03299 (Umzugskosten)
1957 bzw. 1958
§ 3 Nr. 30
Steuerfreiheit für Werkzeuggeld
1990
§ 3 Nr. 31
Steuerfreiheit für Überlassung typischer
Berufskleidung
1990
§ 3 Nr. 33
Steuerfreiheit für die Unterbringung
und Betreuung von nicht schulpflichtigen
Kindern
1992
§ 3 Nr. 34
Freibetrag für Gesundheitsförderung
von 500 Euro
keine
2008
§ 3 Nr. 38 i.V. mit § 37a
Steuerfreiheit für Sachprämien aus
Kundenbindungsprämien bis 1.080 Euro
keine
1997
§ 3 Nr. 39
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro
NWB YAAAD-34059
2009
§ 3 Nr. 45
Steuerfreiheit für die private Nutzung
von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten etc.
keine
2000
§ 3 Nr. 56
Steuerfreiheit der Beiträge aus dem
ersten Dienstverhältnis an eine nicht
kapitalgedeckte Pensionskasse
2008
§ 3 Nr. 59
Steuerfreiheit für Mietvorteile
1994
§ 3 Nr. 63
Steuerfreiheit der Beiträge aus dem
ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen
2002
§ 3b
Steuerfreiheit von Zuschlägen für
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
1975/ letzte Änderung
ab 2004
§ 8 Abs.  2
Satz 9
Freigrenze für Sachbezüge monatlich 44 Euro
keine
1996
§ 19
Fehlgeldentschädigungen steuerfrei bis 16 Euro
 
§ 19
Diensteinführung, Verabschiedung
usw.; Freigrenze für Sachleistungen
110 Euro je Person einschl. USt
 
§ 19
Betriebsveranstaltungen; Freigrenze 110 Euro je Arbeitnehmer einschl. USt
 
§ 19
Freigrenze für Aufmerksamkeiten
(Sachzuwendungen), Arbeitsessen
40 Euro
 
§ 40 Abs. 2
Lohnsteuer-Pauschalierung für
Kantinenmahlzeiten, Betriebsveranstaltungen,
Erholungsbeihilfen, Verpflegungszuschüsse,
PC-Schenkung, Internet-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse
1958/ letzte Änderung
ab 2001
§ 40a
Lohnsteuer-Pauschalierung für kurzfristig Beschäftigte, Mini-Jobs, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
R 40a.1, R 40a.2 LStR
1975/ letzte Änderung
ab 2003
§ 40b
Pauschalierung der Lohnsteuer bei
bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
(betriebliche Altersversorgung,
Unfallversicherungen)
ab 1975


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Inhalt
Verwaltungsanweisung
ab
§ 3 Nr. 13
und 16
Steuerfreiheit für Reisekosten, Umzugskosten
und Verpflegungsmehraufwendungen
R 3.13 und R 3.16 LStR;
NWB HAAAA-76847 (Pauschbeträge),
NWB XAAAD-97891 (Auslandsreisen),
NWB DAAAE-03299 (Umzugskosten)
1957 bzw. 1958
§ 3 Nr. 30
Steuerfreiheit für Werkzeuggeld
1990
§ 3 Nr. 31
Steuerfreiheit für Überlassung typischer
Berufskleidung
1990
§ 3 Nr. 33
Steuerfreiheit für die Unterbringung
und Betreuung von nicht schulpflichtigen
Kindern
1992
§ 3 Nr. 34
Freibetrag für Gesundheitsförderung
von 500 Euro
keine
2008
§ 3 Nr. 38 i.V. mit § 37a
Steuerfreiheit für Sachprämien aus
Kundenbindungsprämien bis 1.080 Euro
keine
1997
§ 3 Nr. 39
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro
NWB YAAAD-34059
2009
§ 3 Nr. 45
Steuerfreiheit für die private Nutzung
von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten etc.
keine
2000
§ 3 Nr. 56
Steuerfreiheit der Beiträge aus dem
ersten Dienstverhältnis an eine nicht
kapitalgedeckte Pensionskasse
2008
§ 3 Nr. 59
Steuerfreiheit für Mietvorteile
1994
§ 3 Nr. 63
Steuerfreiheit der Beiträge aus dem
ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen
2002
§ 3b
Steuerfreiheit von Zuschlägen für
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
1975/ letzte Änderung
ab 2004
§ 8 Abs.  2
Satz 9
Freigrenze für Sachbezüge monatlich 44 Euro
keine
1996
§ 19
Fehlgeldentschädigungen steuerfrei bis 16 Euro
 
§ 19
Diensteinführung, Verabschiedung
usw.; Freigrenze für Sachleistungen
110 Euro je Person einschl. USt
 
§ 19
Betriebsveranstaltungen; Freigrenze 110 Euro je Arbeitnehmer einschl. USt
 
§ 19
Freigrenze für Aufmerksamkeiten
(Sachzuwendungen), Arbeitsessen
40 Euro
 
§ 40 Abs. 2
Lohnsteuer-Pauschalierung für
Kantinenmahlzeiten, Betriebsveranstaltungen,
Erholungsbeihilfen, Verpflegungszuschüsse,
PC-Schenkung, Internet-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse
1958/ letzte Änderung
ab 2001
§ 40a
Lohnsteuer-Pauschalierung für kurzfristig Beschäftigte, Mini-Jobs, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
R 40a.1, R 40a.2 LStR
1975/ letzte Änderung
ab 2003
§ 40b
Pauschalierung der Lohnsteuer bei
bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
(betriebliche Altersversorgung,
Unfallversicherungen)
ab 1975


Der Bundesregierung sind bezüglich der o.g. Regelungen die folgenden Verfahren vor dem Bundesfinanzhof bekannt:

  • zu § 3b EStG (Az.: VIII R 27/09 und VI R 18/11),

  • zur Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen nach R 19.5 Abs. 4 LStR (Az.: VI R79/10, VI R 93/10, VI R 94/10, VI R 95/10, VI R 96/10 und VI R 7/11) und

  • zum Begriff „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ z.B. im Zusammenhang mit § 3 Nr. 33 EStG (Az.: VI R 54/11 und VI R 55/11). 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 306 und BT-Drucks. 17/9877
 

Fundstelle(n):
EAAAF-48139