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Online-Nachricht - Dienstag, 12.05.2009

Europa | Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (Bundesrat)

Der Bundesrat berät am über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften (BR-Drucks. 284/09).

Dienstleistungsunternehmen aus anderen EU-Ländern sollen in Deutschland künftig weitgehend ohne Genehmigung tätig werden dürfen. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Danach ist die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten nur noch dann von einer Genehmigung abhängig, wenn Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder der Umweltschutz sie erfordern. Wegfallen soll auch die Gewerbeanzeige.
Ausschussempfehlungen: Der Finanz- und der Wohnungsbauausschuss haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Plenum eine Stellungnahme. Darin kritisiert er unter anderem, dass der Kreis der Gewerbetreibenden, die unter die Dienstleistungsfreiheit fallen, über die europäischen Vorgaben hinaus erweitert werden soll. Dies könne dazu führen, dass sich Unternehmen künftig auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, um die strengeren Vorschriften der Niederlassungsfreiheit zu umgehen. Außerdem wendet er sich gegen den Wegfall der Gewerbeanzeige. Ohne diese Anzeige hätten Behörden keine Möglichkeit, von den Gewerbetreibenden überhaupt Kenntnis zu nehmen und ihren Informationspflichten nachzukommen. Darüber hinaus bemängelt der Wirtschaftsausschuss mehrfach die Praxistauglichkeit des Regierungsentwurfs. Nach Ansicht des Gesundheitsausschusses sind Änderungen im Infektionsschutzgesetz erforderlich, da die Dienstleistungsrichtlinie auch bei der Erteilung einer Erlaubnis für das Arbeiten mit Krankheitserregern Anwendung findet (BR-Drucks. Drucksache 284/1/09).

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung 74 / 2009
 

Fundstelle(n):
MAAAF-48132