Europa | Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (Bundesrat)
Der Bundesrat berät am über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften (BR-Drucks. 284/09).
Dienstleistungsunternehmen aus
anderen EU-Ländern sollen in Deutschland künftig weitgehend ohne Genehmigung
tätig werden dürfen. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung die
Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Danach ist die Ausübung
von Dienstleistungstätigkeiten nur noch dann von einer Genehmigung abhängig,
wenn Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder der
Umweltschutz sie erfordern. Wegfallen soll auch die
Gewerbeanzeige.
Ausschussempfehlungen: Der Finanz- und der
Wohnungsbauausschuss haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. Der
federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Plenum eine Stellungnahme.
Darin kritisiert er unter anderem, dass der Kreis der Gewerbetreibenden, die
unter die Dienstleistungsfreiheit fallen, über die europäischen Vorgaben hinaus
erweitert werden soll. Dies könne dazu führen, dass sich Unternehmen künftig
auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, um die strengeren Vorschriften der
Niederlassungsfreiheit zu umgehen. Außerdem wendet er sich gegen den Wegfall
der Gewerbeanzeige. Ohne diese Anzeige hätten Behörden keine Möglichkeit, von
den Gewerbetreibenden überhaupt Kenntnis zu nehmen und ihren
Informationspflichten nachzukommen. Darüber hinaus bemängelt der
Wirtschaftsausschuss mehrfach die Praxistauglichkeit des Regierungsentwurfs.
Nach Ansicht des Gesundheitsausschusses sind Änderungen im
Infektionsschutzgesetz erforderlich, da die Dienstleistungsrichtlinie auch bei
der Erteilung einer Erlaubnis für das Arbeiten mit Krankheitserregern Anwendung
findet (BR-Drucks. Drucksache 284/1/09).
Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung 74 /
2009
Fundstelle(n):
MAAAF-48132