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Online-Nachricht - Freitag, 08.05.2009

Steuererklärung 2008 | Gewinnchance bei elektronischer Übermittlung bis Ende Mai (OFD Koblenz)

In einer aktuellen Pressemitteilung weist die OFD Koblenz darauf hin, dass sie unter allen Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung 2008 bis zum elektronisch ans Finanzamt übermitteln, vier Laptops verlost.

Alle Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung 2008 selbst erstellen und verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben, sollten dies bis Ende Mai 2009 erledigen. Grundsätzlich müssen alle Personen mit steuerpflichtigen Einkünften eine Steuererklärung abgeben. Bei Arbeitnehmern ist die Einkommensteuer generell mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten und sie müssen nur in bestimmten Fällen eine Erklärung abgeben. Eine Erklärungspflicht besteht beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer neben seinem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld) von mehr als 410 € erhalten hat, wenn gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde oder wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
 

Diejenigen, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, haben eine allgemeine Fristverlängerung bis zum .
 

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dies aber freiwillig tun, können sich vier Jahre Zeit lassen; für die Steuererklärung 2008 also noch bis zum . Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn nur zeitweise ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, wenn die Höhe des monatlichen Einkommens geschwankt hat oder wenn hohe Werbungskosten abgerechnet werden können. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Pendler - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - wieder 30 Cent je Entfernungskilometer geltend machen. Eine Antragsveranlagung kommt auch für Sparer in Betracht, wenn einbehaltene Kapitalertragsteuer/Zinsabschlagsteuer angerechnet bzw. erstattet werden soll.


Anmerkung: Nähere Infos zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) im Internet unter www.elster.de.  

Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 7.5.2009  

Fundstelle(n):
LAAAF-48128