Online-Nachricht - Freitag, 06.05.2011
Einkommensteuer | Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege (BMF)
Das BMF hat die einkommensteuerliche Behandlung von Geldleistungen
geregelt, die Personen dafür erhalten, dass sie Kinder in Vollzeitpflege, in
einer Tagesgruppe, in einem Heim oder intensiv sozialpädagogisch einzeln
betreuen ().
Im Anschluss an die
Definition der einzelnen Betreuungsart legt die Finanzverwaltung fest, ob das
Entgelt der Einkommensteuer unterliegt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betreuungsmodel
| Übernommene Leistungen
| Steuerliche Beurteilung
|
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) | - Pflegegeld, das die materiellen Aufwendungen und die Kosten der
Erziehung abdeckt. - Anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse | Wenn keine Erwerbstätigkeit, d.h. bei i.d.R. nicht mehr als 6
Kindern: Steuerfreie Beihilfen im Sinne des § 3 Nummer 11 EStG. |
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) | Notwendiger Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des
Elternhauses. D.h. Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und
Erziehung des Kindes oder Jugendlichen | Bei der Pflegeperson steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nummer
11 EStG. |
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) | Bei einer Fachfamilie i. S. d. § 34 SGB VIII handelt es sich um
besonders qualifizierte Fachkräfte, die damit eine berufliche Tätigkeit ausüben
| Entgeltlicher Charakter der Gelder. Keine Beihilfen im Sinne des
§ 3 Nummer 11 EStG und deshalb steuerpflichtig. |
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB
VIII) | Intensive Begleitung v. Jugendlichen durch eine
Einzelperson. Hohe persönliche und fachliche Qualifikation der Betreuer/Innen | Leistungen des Jugendamtes für eine intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung sind steuerpflichtige Einnahmen. |
Leistungen nach § 39 SGB VIII an Pflegefamilien/
Erziehungsstellen i. S. des § 33 SGB VIII über einen zwischengeschalteten
Träger der freien Jugendhilfe | Leistungen an Pflegefamilien/ Erziehungsstellen über einen
zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe | Wenn Pflegegeld direkt vom örtlichen Jugendamt bewilligt wird, so
dass das Geld bei dem zwischengeschalteten freien Träger nur einen
durchlaufenden Posten darstellt: Steuerfreie Beihilfen nach § 3 Nummer 11
EStG |
Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge der
Pflegeperson | Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer
Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu
einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson | Teilbeträge sind nach § 3 Nummer 9 EStG
steuerfrei |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betreuungsmodel
| Übernommene Leistungen
| Steuerliche Beurteilung
|
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) | - Pflegegeld, das die materiellen Aufwendungen und die Kosten der
Erziehung abdeckt. - Anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse | Wenn keine Erwerbstätigkeit, d.h. bei i.d.R. nicht mehr als 6
Kindern: Steuerfreie Beihilfen im Sinne des § 3 Nummer 11 EStG. |
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) | Notwendiger Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des
Elternhauses. D.h. Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und
Erziehung des Kindes oder Jugendlichen | Bei der Pflegeperson steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nummer
11 EStG. |
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) | Bei einer Fachfamilie i. S. d. § 34 SGB VIII handelt es sich um
besonders qualifizierte Fachkräfte, die damit eine berufliche Tätigkeit ausüben
| Entgeltlicher Charakter der Gelder. Keine Beihilfen im Sinne des
§ 3 Nummer 11 EStG und deshalb steuerpflichtig. |
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB
VIII) | Intensive Begleitung v. Jugendlichen durch eine
Einzelperson. Hohe persönliche und fachliche Qualifikation der Betreuer/Innen | Leistungen des Jugendamtes für eine intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung sind steuerpflichtige Einnahmen. |
Leistungen nach § 39 SGB VIII an Pflegefamilien/
Erziehungsstellen i. S. des § 33 SGB VIII über einen zwischengeschalteten
Träger der freien Jugendhilfe | Leistungen an Pflegefamilien/ Erziehungsstellen über einen
zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe | Wenn Pflegegeld direkt vom örtlichen Jugendamt bewilligt wird, so
dass das Geld bei dem zwischengeschalteten freien Träger nur einen
durchlaufenden Posten darstellt: Steuerfreie Beihilfen nach § 3 Nummer 11
EStG |
Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge der
Pflegeperson | Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer
Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu
einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson | Teilbeträge sind nach § 3 Nummer 9 EStG
steuerfrei |
Quelle:
BMF online
Fundstelle(n):
NWB LAAAF-48102