Einkommensteuer | Wert einer verdeckten Einlage bei Pensionszusageverzicht (OFD)
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf eine Pensionszusage, die zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt hat, ist dies regelmäßig durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst und führt zu einer verdeckten Einlage i. H. des Teilwerts der Pensionsanwartschaft ().
Hat die Pensionszusage nach den in R 38 KStR und H 38 KStH genannten Kriterien zu einer Minderung des Einkommens der GmbH geführt, ergeben sich aus einem Verzicht oder Teilverzicht folgende Auswirkungen:
Die GmbH hat die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam aufzulösen.
Der Verzicht auf die Pensionszusage ist regelmäßig durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst, weil ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil (entschädigungsloser Wegfall einer Pensionsverpflichtung) nicht eingeräumt hätte. Eine betriebliche Veranlassung des Verzichts auf die Pensionszusage ist nach allgemeinen Grundsätzen nur anzunehmen, wenn auch ein Fremdgeschäftsführer auf die Pensionszusage verzichten würde.
Im Fall der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung des Pensionsverzichts liegt eine verdeckte Einlage i. H. des Teilwerts der Pensionsanwartschaft vor (BFH v. NWB HAAAA-96167 und v. NWB XAAAA-96166). Die verdeckte Einlage ist außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Abzug zu bringen. Der Teilwert der verdeckten Einlage ist nicht nach § 6a EStG, sondern unter Beachtung der allgemeinen Teilwertermittlungsgrundsätze im Zweifel nach den Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Demnach kommt es darauf an, welchen Betrag der Gesellschafter zu dem Zeitpunkt des Verzichts hätte aufwenden müssen, um eine gleich hohe Pensionsanwartschaft gegen einen vergleichbaren Schuldner zu erwerben. Dabei kann die Bonität des Forderungsschuldners berücksichtigt werden. Außerdem kann von Bedeutung sein, ob die Pension unverfallbar ist oder ob sie voraussetzt, dass der Berechtigte bis zum Pensionsfall für den Verpflichteten nicht selbständig tätig ist ( BFH v. NWB HAAAA-96167).
In Höhe des Teilwerts der verdeckten Einlage liegt beim Gesellschafter-Geschäftsführer ein Zufluss von Arbeitslohn vor.
Die verdeckte Einlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG betr. zum Betriebsvermögen gehörende Anteile; BFH v. NWB MAAAA-91521 zu Anteilen i. S. d. § 17 EStG).
Die Verfügung der OFD Frankfurt erläutert außerdem an einem Beispiel, die Auswirkungen einer Pensionszusagereduzierung um ca. die Hälfte des ursprünglich vereinbarten Werts.
Quelle: NWB-Datenbank
Fundstelle(n):
EAAAF-48097