Wertpapierhandel | Konsultation zu Verhaltenspflichten nach §§ 31 ff. WpHG (BaFin)
Die BaFin ruft öffentlich zur
Stellungnahme zu ihrer Überarbeitung der Mindestanforderungen an die
Compliance-Funktion und die weiteren Pflichten nach
§§ 31 ff.
WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)
auf. Die Teilnahme ist bis
möglich
(BaFin, Schreiben v. - WA 31 -Wp 2002-2009/0010).
Es sind die folgenden Änderungen beabsichtigt:
AT 3.1.: Aufnahme eines Verweises auf die nach Veröffentlichung der MaComp in Kraft getretenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) und Anpassung des Anwendungsbereiches des Rundschreibens auf Kapitalanlagegesellschaften,
BT 2.6: Streichung der allgemeinen Ausnahmeregelung für Schuldverschreibungen von Mitgliedstaaten der EFTA für die Mitarbeitergeschäfteüberwachung,
BT 6: Aufnahme eines neuen Moduls zum Thema Beratungsprotokoll, bestehend aus Ausführungen zum Anwendungsbereich von § 34 Abs. 2a WpHG sowie zu den inhaltlichen Anforderungen an Beratungsprotokolle.
Schriftliche Stellungnahmen zum
Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (WA 31 - Wp 2002-2009/0010)
und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 03/2011) bis zum
auf
folgenden Wegen abgegeben werden:
postalisch an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 3, z.H. Herrn Dr.
Günter Birnbaum oder Frau Claire Kütemeier, oder per E-Mail an:
Konsultation-03-11@bafin.de.
Die eingereichten Stellungnahmen möchte die BaFin im Internet veröffentlichen.
Daher sollte mitgeteilt werden, wenn einer Veröffentlichung der Stellungnahme
oder deren Weitergabe an Dritte nicht
zugestimmt wird.
Quelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Fundstelle(n):
GAAAF-48092