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Online-Nachricht - Freitag, 28.01.2011

Wertpapierhandel | Konsultation zu Verhaltenspflichten nach §§ 31 ff. WpHG (BaFin)

Die BaFin ruft öffentlich zur Stellungnahme zu ihrer Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Pflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) auf. Die Teilnahme ist bis möglich (BaFin, Schreiben v. - WA 31 -Wp 2002-2009/0010).

Es sind die folgenden Änderungen beabsichtigt:

  1. AT 3.1.: Aufnahme eines Verweises auf die nach Veröffentlichung der MaComp in Kraft getretenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) und Anpassung des Anwendungsbereiches des Rundschreibens auf Kapitalanlagegesellschaften,

  2. BT 2.6: Streichung der allgemeinen Ausnahmeregelung für Schuldverschreibungen von Mitgliedstaaten der EFTA für die Mitarbeitergeschäfteüberwachung,

  3. BT 6: Aufnahme eines neuen Moduls zum Thema Beratungsprotokoll, bestehend aus Ausführungen zum Anwendungsbereich von § 34 Abs. 2a WpHG sowie zu den inhaltlichen Anforderungen an Beratungsprotokolle.

Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (WA 31 - Wp 2002-2009/0010) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 03/2011) bis zum auf folgenden Wegen abgegeben werden:
postalisch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 3, z.H. Herrn Dr. Günter Birnbaum oder Frau Claire Kütemeier, oder per E-Mail an: Konsultation-03-11@bafin.de.
Die eingereichten Stellungnahmen möchte die BaFin im Internet veröffentlichen. Daher sollte mitgeteilt werden, wenn einer Veröffentlichung der Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht zugestimmt wird.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
 

Fundstelle(n):
GAAAF-48092