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Online-Nachricht - Montag, 30.03.2009

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz | Bewerber erhält Schmerzensgeld wegen Alters-Diskriminierung

Wegen Diskriminierung aufgrund seines Alters hat ein 49-jähriger Hartz IV-Empfänger erfolgreich gegen ein Unternehmen aus Fulda geklagt.

Die Firma stimmte in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Fulda der Zahlung von 8.000 € Schmerzensgeld zu, wie das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtet. Der Kläger hatte knapp 123.000 € gefordert.Der Mann hatte sich im vergangenen Jahr auf ein Zeitungsinserat beworben, in dem der Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten einen Vertriebsmitarbeiter im Alter «zwischen 25 und 35 Jahren» suchte. Nach der Ablehnung klagte der Mann wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Firma bestritt den Vorwurf und erklärte, der Bewerber sei unabhängig von seinem Alter nicht für die Stelle geeignet gewesen.
Quelle: ddp

Fundstelle(n):
NAAAF-48081