Umsatzsteuer-Ausweis | Lufthansa-Flüge mit Reisestellenkarten (BGH)
Kreditkartenunternehmen können von der Lufthansa die Erlaubnis zum Ausweis der Umsatzsteuer auf Flugleistungen in ihren Kartenabrechnungen verlangen ().
Kreditkartenunternehmen können von der Lufthansa die Erlaubnis zum Ausweis der Umsatzsteuer auf Flugleistungen in ihren Kartenabrechnungen verlangen ().
Die Klägerin bietet sog. Reisestellenkarten an. Seit 2005 durften jedoch nur noch Kreditkartenabrechnungen einer Lufthansa-Tochtergesellschaft die Umsatzsteuerangabe für die von der Fluggesellschaft erbrachten Leistungen ausweisen. Anderen Anbietern erteilte die Fluggesellschaft nicht die dafür erforderliche Genehmigung(). Darin sah das Gericht die unzulässige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung in einem dem Flugverkehr vorgelagerten, eigenständigen Markt (Art. 82 EG).
Anmerkung: Reisestellenkarten sind Unternehmenskreditkarten oder ein Kartenkonto zur bargeldlosen Bezahlung von Flug- oder Bahnreisen. Die Reisestellenkarte wird zentral bei der Reisestelle oder dem Reisebüro eines Unternehmens hinterlegt. Die Flug- und Bahntickets aller Reisenden des Unternehmens werden zentral belastet. Zusätzliche Transaktionsdaten, z.B. Kostenstelle oder Personalnummer, können ergänzt und in nachgelagerte EDV-Systeme integriert werden. Abrechnungen dieser Kreditkarten weisen außerdem die im jeweiligen Reisepreis enthaltene Umsatzsteuer aus. Dies ermöglicht dem Unternehmen die einfache Nutzung des Vorsteuerabzugs für diese Kosten allein über die Kartenabrechnung.
Fundstelle(n):
GAAAF-48079