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Online-Nachricht - Donnerstag, 12.02.2009

Lohnsteuer | Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Anschaffung eines Dienstwagens (BMF)

Das BMF hat zu der lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kraftfahrzeugs Stellung genommen ().

Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens, kann diese Zahlung nach Ansicht des BFH als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung besteuert wird. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich um Aufwand, der wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts zu behandeln ist (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts seien dabei über die voraussichtliche Gesamtdauer des Nutzungsrechts linear abzuschreiben ().
Die Rechtsgrundsätze des o.g. Urteils werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BMF sieht in der Zuzahlung des Arbeitnehmers keine Werbungskosten, sondern eine Minderung des geldwerten Vorteils. Der Arbeitnehmer sei insoweit nicht bereichert und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 EStG i.V.m. § 19 Abs. 1 EStG seien nicht erfüllt. Es gelte daher Folgendes: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können - entgegen R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 3 LStR, 1. Halbsatz LStR 2008 - nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden. R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 3 LStR, 2. Halbsatz LStR 2008 bleibt unberührt. Dies gilt im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 3 LStR, 1. Halbsatz LStR 2008 in allen offenen Fällen. Das oben genannte BMF-Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (http://www.bundesfinanzministerium.de) zum Download zur Verfügung.Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
KAAAF-47904