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Können Erben einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen?
Das AG Berlin bejaht einen Anspruch zugunsten der Erben
Erneut werden die Gerichte mit einer Frage des Urlaubsrechts konfrontiert, die auf der Grundlage der durch die Vorgaben des EuGH modifizierten Rechtsprechung des BAG zur Dogmatik des Urlaubsrechts anders als bislang zu beantworten sein könnte. Dieses Mal geht es um die Frage, ob ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung in der Person des Erben entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Hierzu hat das ArbG Berlin entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandelt, der dem Erben zusteht ( NWB VAAAF-46308). Das Urteil dürfte allerdings nicht rechtskräftig sein. Nachfolgend soll diese Entscheidung näher untersucht und bewertet werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Entscheidungssachverhalt stellt sich wie folgt dar:
1. Sachverhalt
[i]Bestehender Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt des TodesDie Erblasserin stand in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten und hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungsurlaubsanspruch von 33 Tagen. Ihre Erben machten gegenüber der...